Microchip

 

Informationsblatt über Microchips

Sie bekamen einen Hund mit einem (spanischen) Microchip. Der Chip befindet sich auf der linken Seite im Genick und der Hund ist damit sein Leben lang zu identifizieren.

In einigen Provinzen Spaniens ist seit zehn Jahren jeder Hundehalter verpflichtet sein Tier mit einem Microchip registrieren zu lassen. Dieses Gesetz trifft auch für die Kanarischen Inseln zu. Es hat den Sinn, das unkontrollierte Aussetzen von Hunden zu verhindern, weil der offizielle Besitzer immer ausfindig gemacht werden kann.

Im Prinzip ist es darum ein sehr gutes Gesetz zum Wohl der Tiere.

Die Geldstrafe für fehlende Registrierung beträgt rund 100.-€uro, die Strafe für das Aussetzen rund 15.000.-€uro. Ausserdem kann mittels des Chips die vorgeschriebene jährliche Tollwutimpfung kontrolliert werden, denn auch der Impfstoff hat Seriennummern und ist nicht frei käuflich. In beiden Fällen ist der Tierarzt registriert, der die Seriennummern erworben hat und er muss auch die Eintragung der Daten des Hundes vornehmen.

Der Vorteil für Hund und Besitzer ist, dass der Besitzer eines Fundtieres durch Ablesen des Chips (international über das Internet) ausfindig gemacht werden kann, also ein verlorenes Tier zurückfinden kann, wenn der Chipcode gelesen wird (z.B. im Tierheim).

Es gibt inzwischen einheitlich europäische Register z.B. www.europetnet.com

doch leider wird bisher überwiegend nur von den nationalen Gebrauch gemacht,

z.B. in Deutschland “Tasso”, in Spanien hat leider jede Landesregierung einen eigenen Register. Die Daten erscheinen natürlich nur dort, wo sie (in Spanien ausschliesslich vom Tierarzt) eingeschrieben wurden. Die Umschreibung vornehmen kann darum auch nur der hiesige, zuständige Tierarzt, der den Chip implantiert hat, weil er über seine Codenummer Zugang zum Register hat, um eine Änderungen (modificación) an den Daten des jeweiligen Tieres zu machen.

Ich denke, das hört sich alles sehr vernünftig an und alle Tierschützer sollten froh sein über diese Regelung und dieses Gesetz befürworten.

Aus Erfahrung muss ich jedoch sagen, dass die Um-bzw. Abmeldung nicht so reibungslos klappt wie man annehmen sollte, leider sieht die Realität oft anders aus und das ist mein Motiv für dieses Infoblatt.

Seit einiger Zeit wird verlangt, dass sowohl der ehemalige Besitzer wie auch der neue Hundehalter eine SCHRIFTLICHE EINVERSTAENDNISERKLAERUNG unterschreiben und BEIDE eine Fotokopie ihres Personalausweises oder Pass hinzufügen müssen. Wenn das fehlt, kann der Hund nicht umgeschrieben werden.

Der Ex-Besitzer kann in grosse Schwierigkeiten kommen (siehe oben), weil er offiziell einen Hund hat, der nicht da ist.

Ich gehe davon aus, dass die adoptierten Hunde von den neuen Besitzern beim deutschen Steueramt gemeldet wurden und eine Hundemarke tragen. Das heisst: sie existieren zunächst offiziell zweimal (!) , denn in Spanien kann der Hund ohne Ausweisnummer, Fotokopie und Unterschrift nicht abgemeldet werden, weil die Registrierung über die Ausweisnummer erfolgt.

Wer die positive Seite des Chips einsieht wird auch die Notwendigkeit der Ummeldung verstehen.

Ausserdem ist der Chip seit 1. Oktober 2004 in ganz Europa Pflicht!

Wir können nicht einerseits die Spanier kritisieren, weil sie nicht “gut” sind zu ihren Tieren (ein Vorurteil, dass längst nicht immer zutrifft) und andererseits Verbesserungen der Gesetze zu Gunsten der Tiere ignorieren. Diesmal sind nämlich die Spanier den Deutschen einen Schritt voraus, zumindest theoretisch.

Ich bitte darum alle um Verständnis und Kooperation im Falle von Besitzerwechsel!

Renate Ortel

Gran Canaria im Mai 2005

dogs_cats@gmx.net

Falls Sie ein Tier mit spanischem Microchip erworben haben, können Sie diesen Text in zweifacher Ausführung zur Umschreibung verwenden.

Ausserdem müssen Sie bitte eine Fotokopie Ihres Personalausweises hinzufügen.

 

Modificación Microchip /Umschreibung Microchip

D/Dña./ Herr /Frau.........................................................................................................

D.N.I. número/ Ausweisnr................................................. .............................................

con domicilio en./mit Wohnsitz in.....................................................................................

....................................................................................................................................

Ciudad / Ort..................................................................................................................

Teléfono / Telefon...................................................... ...................................................

En concepto de transmitente /als Vorbesitzer

&

D/Dña./ Herr /Frau.........................................................................................................

D.N.I. número/ Ausweisnr................................................. ..............................................

con domicilio en./mit Wohnsitz in....................................................................................

....................................................................................................................................

Ciudad / Ort..................................................................................................................

Teléfono / Telefon...................................................... ...................................................

En concepto de adquirente / als Nachbesitzer

 

MANIFIESTAN / BEANTRAGEN

 

Que mediante el presente documento al que adjuntan copias de sus D.N.I.,

solicitan al Veterinario Español correspondiente, a que modifique en la base de datos del

Consejo General de Colegios Veterinarios de España,

la titularidad del animal de especie................................, que figura inscrito en

la misma con el número de microchip..........................................................................

de la propiedad del transmitente a la del adquirente.

mit vorliegendem Dokument, dem die Kopien beider Ausweispapiere beigefügt sind,

dass von dem zuständigen spanischen Tierarzt, bei der Datenbank des

Hauptregisters des Spanischen Veterinärkollegiums, der Besitz des Tieres der

Rasse ................................................,

eingetragen unter der Microchipnummer………………………………………………...... von dem oben

genannten Vorbesitzer auf den oben genannten Nachbesitzer übertragen wird.

Y para que asi conste lo firman en señal de conformidad,

a....... ..…..de....................................................de 200.......

Mit der Unterschrift bestätigen sie ihr Einvernehmen

am …………………………………..des Jahres 200…….

Ciudad/ Ort..........................................................................................................

El Transmitente ............................................................................Adquierente

Der Vorbesitzer ............................................................................Der Nachbesitzer