Ein Tipp für Ihren Urlaub mit Hund:
Reisebuchungen in alle Welt über Armin Peiffer, Reisebüro:
Geniessen Sie mit Ihrem/n Hund/en den Urlaub:
Information von CONDOR Flugdienst
Sie haben ein Haustier angemeldet - einige wichtige Hinweise vorab:
- Aus Sicherheitsgründen können wir nur Tiere mit bestätigter Reservierung
akzeptieren, die in Begleitung eines gebuchten Passagiers reisen. Pro Passagier
wird bei verfügbarer Kapazität jeweils ein Tier in der Kabine und/oder im
Laderaum akzeptiert.
- Informationen zu Einfuhrbestimmungen, Grenzpapiere, amtsärztliche
Gesundheitszeugnisse, Impfungen, Zollbestimmungen im Ausland, art- und
transport- gerechte Behältnisse etc. müssen immer vom Reisenden selbst besorgt
werden. Hinweise hierzu erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Urlaubslandes.
- Die Tiere dürfen nur in Behältnissen befördert werden, die den Anforderungen
der IATA Live Animals Regulations entsprechen. Das Tier muss in der Lage sein,
aufrecht zu stehen, ohne dass der Kopf oder die Ohren die Käfigdecke berühren.
Es muss die Möglichkeit haben, sich zu drehen und sich in natürlicher Position
zu legen. Wasser und Futterbehälter müssen vorhanden sein, der Käfig muss
stabil und sauber sein, einen wasserfesten Boden haben und innen mit
saugfähigem Material ausgelegt sein. Käfige aus Kunststoff sind nur für Tiere
bis 40 kg zugelassen.
- Kranke oder verletzte Tiere, junge Tiere, die noch nicht vom Muttertier
abgesetzt sind sowie Hunde und Katzen, die voraussichtlich während der
Beförderung gebären oder die vor weniger als 48 Stunden geworfen haben, sind
von der Beförderung ausgeschlossen. Durch Medikamente ruhig gestellte Tiere
müssen bei Ansprache reagieren.
- Sie haben die Möglichkeit, Hunde und Katzen bis 6kg (inkl. Behältnis) in der
Fluggastkabine mitzunehmen. Die Maße des Behältnisses (luftdurchlässig und
wasserdicht) dürfen die veröffentlichten Handgepäckmaße (55x40x20cm) nicht
überschreiten. Das Tier darf nicht aus dem Behältnis herausschauen und es darf
während des Fluges nicht herausgenommen werden. Das Behältnis muss im Fußraum
des Passagiers untergebracht werden.
- Kampfhunde folgender Rassen sind generell vom Transport ausgeschlossen:
Pitbull-Terrier, American Pitbull, Am. Staffordshire Terrier, Staffordshire
Bullterrier, Bullterrier, Am. Bulldog, Dogo Argentino, Fila Brasileiro,
Kangal (Karabash), Kaukasian Owtscharka, Mastiff, Mastino Napoletano.
Bei Nichteinhaltung der vorgenannten Beförderungsbedingungen ist die
Fluggesellschaft berechtigt, den Transport des Tieres zu verweigern. Für
dadurch eventuell entstehende Schäden oder mittelbare Schäden kann die
Fluggesellschaft nicht verantwortlich gemacht werden.
Seit 1. Oktober 2004 ist ein Tierpass Pflicht. Wer mit Hund oder Katze ins
Ausland reisen möchte, benötigt für die Vierbeiner das blaue EU - Dokument. Es
gilt in allen 25 Staaten der Europäischen Union und attestiert die erfolgreich
durchgeführte Tollwutimpfung. Aufpassen müssen Reisende mit dem Ziel
Großbritannien, Irland, Schweden und Malta. In diesen 4 Ländern gelten noch 5
Jahre lang die bisherigen strengeren Bestimmungen mit Blutproben und
Hepatitisimpfungen. Außerhalb der EU gilt der neue Heimtierausweis auch in der
Schweiz, Island, Andorra, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino,
Vatikanstadt und Kroatien. In allen anderen Ländern gelten weiterhin nationale
Bestimmungen, weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des
Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft.
Information TUIfly
Tiere in der Kabine:
In der Fluggastkabine können nur Hunde und Katzen befördert werden, die nicht schwerer (inklusive Behälter) sind als 6 KG (andernfalls muss das Tier im Frachtraum transportiert werden). Die Tiere müssen in einem artgerechten, auslaufsicheren und verschließbaren Behälter untergebracht sein, der höchstens 45x35x20 cm groß sein darf und während des Fluges zu Füßen des Fluggastes abgestellt werden muss. In der Kabine darf das Tier den Behälter nicht verlassen. Passt die Box nicht unter den Sitz, ist diese in den Frachtraum zu verladen.
Tiere im Frachtraum:
Hunde und Katzen, die schwerer als 6 KG sind, sowie andere Haustiere können nur im Frachtraum befördert werden. Hierzu müssen sie in einem geschlossenen, auslaufsicheren Behältnis untergebracht sein, der gegen äußere Einflüsse und gegen Ausbrechen des Tieres gesichert ist.
Bitte beachten Sie, dass die Frachträume auf unseren Flügen nicht auf eine bestimmte Temperatur vorgeheizt werden können . Dieses kann zur Folge haben , dass dort teilweise Temperaturen knapp über dem Gefrierpunkt vorherrschen können.
Grundsätzlich gilt für den Transport von Tieren:
Voraussetzung für die Mitnahme von Haustieren ist die Unterbringung in einem handelsüblichen und artgerechten Behältnis, das von dem Fluggast zu stellen ist.
Für die Einhaltung aller Auflagen und Beschränkungen, die mit der Ein- bzw. Ausfuhr von Tieren verbunden sind, ist ausschließlich der Fluggast verantwortlich. Wir bitten Sie, sich frühzeitig über bestehende Impf-, Quarantäne- oder sonstige tierärztliche Vorschriften zu informieren, da wir als Fluggesellschaft im Falle von Einfuhrschwierigkeiten keinen Einfluss auf die Behörden nehmen können.
Die Ein- und Ausfuhrbestimmungen haben sich zum 01.10.2004 geändert. Für genaue Informationen möchte der Kunde bitte seinen Tierarzt oder den Tierschutzverband kontaktieren.
EU-Einfuhrbestimmungen für Urlaubreisende mit Hunden und Katzen
Wiedereinreise mit "deutschem" Tier z u r ü c k nach Deutschland (z.B. Urlaubsreise)
· innergemeinschaftliches Verbringen aus anderen EU-Mitgliedstaaten:
Heimtierausweis, Mikrochip, Tollwutimpfung (mind. 30 Tage/ max. 1 Jahr)
· Einreise aus Drittländern wie z.B. Türkei, Bulgarien, Osteuropa, Afrika, Kasachstan usw.:
Heimtierausweis, Mikrochip, Tollwutimpfung (min. 30 Tage/ max. 1 Jahr)
und Blutuntersuchung auf Tollwut-Antikörper v o r der Ausreise aus Deutschland
I m p o r t eines "ausländischen" Tieres (z.B. Urlaubsandenken, Mitnahme aus Mitleid)
· innergemeinschaftliches Verbringen aus anderen EU-Mitgliedstaaten:
Heimtierausweis, Mikrochip, Tollwutimpfung (mind. 30 Tage/ max. 1 Jahr)
bei Welpen:
amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung im Heimtierausweis einschl. einer Erklärung, dass das Tier ausschließlich am Geburtsort gehalten wurde und mit wildlebenden Tieren nicht in Kontakt gekommen ist
· Einreise aus Drittländern wie z.B. Türkei, Bulgarien, Osteuropa, Afrika usw.:
amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung nach EU-Muster
und Heimtierausweis, Mikrochip, Tollwutimpfung (max. 1 Jahr)
und Blutuntersuchung auf Tollwut-Antikörper mind. 3 M o n a t e vor der Einreise und mind. 30 Tage nach der Tollwutimpfung
Welpen unter 7 Monaten können nicht importiert werden!
Bei Nichterfüllung der Bedingungen und rechtswidrigem Einreiseversuch folgen
· R ü c k s e n d u n g
· Q u a r a n t ä n e (Fortnahme und Unterbringung bis zu 6 Monate) oder
· T ö t u n g
auf Kosten des Tierhalters! Daher raten wir Ihnen und Ihrem Tier zuliebe:
Lassen Sie Ihren Liebling zuhause und bringen Sie keinesfalls lebendige Urlaubsandenken mit.
Wenn die Mitnahme unvermeidbar ist, raten wir Ihnen: Informieren Sie sich umfassend bei Ihrem Tierarzt oder Amtstierarzt über die Rückreiseformalitäten und vergessen Sie dabei nicht, auch die Bestimmungen ihres Urlaubslandes zu erfragen.
Generell haftet der Fluggast für alle Schäden und Folgekosten, die durch das Tier bzw. seinen Transport mittelbar oder unmittelbar verursacht werden.
Die erteilte Genehmigung gilt nur für den / die oben genannten Flug / Flüge. Der erteilten Transportgenehmigung liegen die z.Zt. gültigen Beförderungsbedingungen zu Grunde.
Bei Umbuchung oder Stornierung dieses Fluges erlischt die Genehmigung und ist neu zu beantragen.
Touristeninformation

Katzen im Hotel
Bei frei lebenden Katzen ist das Füttern unter gewissen Vorausetzungen zu akzeptieren, da ja viele Katzen “wild” sind und gar nicht adoptiert werden könnten.
Sie sollten aber auf jeden Fall kastriert werden.
Einen Grundsatz sollte man befolgen: Niemals Tiere im Hotel oder in der Hotelanlage füttern, es sei denn, dort existiert eine fest eingerichtete Futterstelle.
Die Katzen auch nicht ins Zimmer/ Bungalows lassen. Warum?
Ganz einfach: nachdem Sie abgereist sind, wird das Tier auch weiterhin kommen und “betteln”, weil es sich durch das falsche Verhalten der Gäste (füttern) daran gewöhnt hat. Der nachfolgende Gast ist jedoch u.U. gar kein Tierfreund und beschwert sich, weil die Katzen maunzen, an der Tür kratzen, um die Beine streichen, Flöhe und Zecken einschleppen.
Eine Tatsache ist: alle Streuner haben Parasiten, auch wenn Sie jetzt keine sehen.
Die Folgen falsch verstandener Tierliebe für die Tiere selber:
Sie werden vergiftet, totgeschlagen, verbrannt, gewaltsam vertrieben, von manchen Hotelverwaltern eingefangen und in den Bergen ausgesetzt oder kommen ganz legal
in das Inseltierheim, wo sie nach 21 Tagen getötet werden.
Was Sie tun können
Wenn es in Ihrem Hotel keine Futterstelle gibt, sprechen Sie die Direktion darauf an. Bitten Sie eine solche einzurichten und die Katzen alle zu kastrieren.
 |
vorbildlicher Futterplatz
"Bungalows Beach Flor" |
 |
Fördern Sie durch persönlichen Einsatz die Kastration (bereits kastrierte Katzen haben meist eine Kerbe im Ohr oder eine Tätowierung).
Eine Katzenfalle können Sie nach Absprache bei mir leihen. Bedenken Sie dabei bitte, dass ich in Las Palmas lebe, nicht im Süden (eventuell Transportprobleme)
Kaufen Sie nur gute Wurm-und Flohmittel (Drontal & Frontline Spot on).
Bringen Sie das Tier selbst zum Tierarzt. Dann können Sie sicher sein, dass getan wurde, was Sie bezahlt haben.
Im Süden der Insel ist das Katzenproblem grösser, im Norden gibt es mehr streunende Hunde.
Werden Sie aktiv, auch wenn es nur für den Urlaub ist!
Wenn Sie weniger Arbeit haben wollen, aber trotzdem helfen möchten:
Werden Sie Flugpate !
Dabei entstehen für Sie keine Kosten und sie verhelfen meinen bereits geretteten Tieren schneller zu einer besseren Zukunft in Deutschland.
Meine Telefonnummer: 928-223042 (von Deutschland 0034 vorwählen).
E-mail: dogs_cats@gmx.net
Es sind bei mir immer Tiere auf der “Warteliste”, die “fertig” sind, d.h. sie haben schon die nötigen Papiere: einen vorschriftsmässigen Mikrochip, den EU-Heimtierpass, sind gesund, vor mindestens 30 Tagen geimpft, entwurmt, entfloht und warten in einer Hundepension bzw. an einem privaten Pflegeplatz auf den Abflug. Eine Anzahl Tierheime und einige Tierschutzvereine in Deutschland kooperieren seit vielen Jahren mit mir. Das Tier wird Ihnen von mir in einer vorschriftsmässigen Box gebracht, die Mitnahme vorher bei der Fluggesellschaft angemeldet und ein zuverlässiger Tierschützer erwartet Sie in Deutschland zur Abholung. Dazu benötigen wir jedoch rechtzeitig, mindestens 3 Tage vor Abflug, Ihre Daten um alles zu organisieren.
Wir suchen auch fast immer Leute zum Rücktransport der leeren Boxen.
Falls Sie mehr Interesse am Tierschutz haben, können wir uns gerne in Las Palmas treffen.
Schweden
Einfuhrformalitäten für Hunde nach Schweden
1. Da Ihr Hund die Impfung gegen Tollwut, Leptospirose und Staupe ja sowieso regelmäßig erhält, ist folgendes nötig:
Der Tierarzt muss dem Hund (frühestens 4 Monate nach der letzten Tollwutimpfung, daher kann man Welpen auch nicht nach Schweden einführen!!!) Blut abnehmen und zur Bundesforschungsanstalt für Viruskrankheiten der Tiere in Tübingen schicken oder an ein anderes von Schweden anerkannten Labor, beispielsweise an das Institut für Virologie in Giessen.
Dort muss ein ANTIKÖRPERTEST vorgenommen werden und eine Bestätigung über den wirksamen Schutz vor Tollwut (der sogenannte „geforderte Tollwuttiter“ ) geht dann an den Tierarzt. Das kann je nach Arbeitsanfall im Labor 1-3 Wochen dauern.
Dies muss nur einmal im Leben des Hundes passieren, wenn er dann weiter immer jedes Jahr seine Tollwutimpfung erhält ! Machen Sie diesen Test aber unbedingt frühzeitig, denn, denn falls er aus irgendeinem Grund die richtige Antikörpermenge nicht erreicht, mussnachgespritzt werden und dann nach 120 Tagen neu untersucht!
2. Der Hund muss eindeutig zu identifizieren sein, daher die Frage : Ist seine Tätowierung noch erkennbar ? wenn nicht, nacharbeiten oder Chip einsetzen lassen.
3. Sie benötigen eine Einfuhrgenehmigung !
Bitte überweisen Sie daher 400 SEK (rund € 50.-) an:
Jordbruksverket Jönköping
Postgirot Sverige
Nr. 95 57 99-2
4 . Faxen Sie dann den Einfuhrantrag unter Angabe von Name /Adresse/Tierart/ Tätowierungsnummer/Absenderland/Zeitpunkt der Einfuhr( den Originalantrag hier runterladen: http://www.sjv.se/download/SJV/blanketter/djur/in_o_utforsel/46_1.pdf
und den Einzahlungsbeleg an 0046 36 150818. Natürlich können Sie die Unterlagen auch per Post schicken an:
Statens Jordbruksverket, S- 55182 Jönköping.
Sie bekommen dann, auch je nach Arbeitsanfall, innerhalb von 4 Wochen,manchmal dauert es auch länger, eine offizielle Einfuhrgenehmigung, die für ein Jahr ab Genehmigungsdatum gilt. Wir haben aber auch schon erlebt, dass die Genehmigung im Mai schon nach zwei Wochen da war.
Diese ist zunächst mal völlig unabhängig von der Arztseite.
5. Höchstens 10 Tage vor Abfahrt in den Urlaub müssen Sie nun nochmals mit dem Hund zum Tierarzt gehen.
Wichtig: Vergessen Sie weder den Impfpass noch die grünen Originalunterlagen, die Sie mit der Einfuhrgenehmigung erhalten haben.Der Arzt muss nun zunächst die Zusammenstellung der Impfzeugnisse ausfüllen
und stempeln und dann muss der Hund noch eine Wurmkur machen, die der Arztauf einem weiteren Blatt, dem Gesundheitszeugnis , auch bestätigen und stempeln muss.
6. An der Grenze müssen dann alle Originalunterlagen vorgezeigt werden, also
Zusammenstellung der Impfungen, Gesundheitszeugnis, Einfuhrgenehmigung,
Impfunterlagen, Antikörpertest und Tätowierung.
Die gesamten oben genannten Informationen können Sie auch noch einmalhier nachlesen:
http://www.schweden.org/pages/haufige/Bedingungen.pdf
Aussnahmen bestätigen die Regel und ich möchte darum darauf hinweisen, dass es ist nicht einfach ist mit Hund nach SCHWEDEN zu reisen. Informieren Sie sich bitte rechtzeitig bzgl. der Einreisebedingungen.
Auch die Schweden selber verhalten sich bei Hunden weniger locker als die anderen Nordeuropäer. Sogar im eigenen Garten müssen die Hunde bis Ende August angeleint bleiben...
Wenn Ihr Hund auf die Strasse macht und sie "es" nicht aufheben, kann das teuer werden.
Halten Sie also in jeder Ortschaft, egal wie klein, Ihren Hund bitte an der Leine und lassen Sie ihn nur dort frei laufen, wo wirklich niemand es sehen kann. sonst
Hier ist die Kampfhundediskussion aber noch wesentlich intensiver gewesen, daher gibt es eben auch mehr Ängste. Und es gibt mehr Jäger, die Ihren Hund als Störung empfinden...